Reservistenkameradschaft Hesborn e.V.
§1
Name, Sitz, Rechtsform
Der Verein führt den Namen:
Reservistenkameradschaft Hesborn e.V.
Der Verein hat seinen Sitz in Hesborn.
§2
Zweck
I
Der Verein fördert die Betreuung von Reservisten der
Bundeswehr. Er vertritt die freiheitlich demokratische
Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Er fördert die
militärische Weiterbildung der Reservisten der Bundeswehr. Er
unterhält Kontakte zu Reservistenkameradschaften befreundeter
Nationen. Der Verein ist eine Vereinigung von Reservisten und
ehemaligen Soldaten der Bundeswehr. Er ist unabhängig und
überparteilich. Seine Mitglieder sind der Bundeswehr und den
Streitkräften befreundeter Nationen kameradschaftlich
verbunden. Sie pflegen soldatische Kameradschaft innerhalb und
außerhalb des Vereins.
Allen gesellschaftlichen Gruppen die seinen Beitrag anerkennen,
fühlt sich der Verein verbunden.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke, er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht
in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Seine Mittel
dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Keine Person darf durch Ausgaben die dem Vereinszweck fremd
sind oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt
werden. Die im Interesse des Vereins gemachten Barauslagen
werden den Mitgliedern des Vorstandes erstattet.
II
Der Verein hat sich auch die Förderung des Sports zur Aufgabe
gemacht. Im Besonderen wird die Abnahme des Sportabzeichens,
des Bundeswehrleistungsabzeichens und des
Reservistenleistungsabzeichens durchgeführt, sowie Marsch- und
Schießsportveranstaltungen werden nachhaltig gefördert. Der
Verein fördert den Gedanken der Völkerverständigung und der
internationalen Gesinnung durch Partnerschaften mit
ausländischen Streitkräften und Reservistengruppen, durch
gegenseitige Beteiligung an regionalen und internationalen
Veranstaltungen. Der Verein stärkt das staatspolitische
Bewusstsein durch Bildungsveranstaltungen.
III
Der Verein fördert den Gedanken der Völkerverständigung durch
gegenseitige Beteiligung an regionalen, nationalen und
internationalen Veranstaltungen.
§ 3
Mitgliedschaft
I
Mitglieder können nur Reservisten und ehemalige Soldaten der
Bundeswehr werden.
II
Förderndes Mitglied kann werden, wer die
Reservistenkameradschaft Hesborn uneigennützig bei der
Erfüllung seiner satzungsgemäßen Ziele ideell oder materiell
unterstützt.
III
Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche
Beitrittserklärung beantragt.
IV
Ehrenmitglieder können von den Mitgliedern vorgeschlagen
werden, sie werden nach Beschluss der Versammlung durch den
Vorstand ernannt. Die Ehrenmitglieder haben volles Stimmrecht
und sind zur Zahlung des Beitrages nicht verpflichtet.
V
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder
Ausschluss.
VI
Der Austritt erfolgt durch eine an den Vorsitzenden gerichtete
schriftliche Erklärung.
VII
Der Ausschluss kann erfolgen:
1.) wenn ein Mitglied durch Zuwiderhandeln gegen die Satzung
oder gegen satzungsgemäße Beschlüsse das Interesse der
Reservistenkameradschaft Hesborn schädigt, ernsthaft gefährdet
oder sich eines der Mitgliedschaft unwürdigen Verhaltens
schuldig macht.
2.) wenn ein Mitglied seiner Beitragspflicht trotz Mahnung
länger als ein Jahr nicht nachgekommen ist.
3.) Den Ausschluss von Mitgliedern setzt der Vorstand fest. Der
Ausschluss ist dem Mitglied
schriftlich mitzuteilen. Der Ausgeschlossene hat das Recht des
Einspruchs, er muss vom Vorstand angehört werden.
§4
Rechte und Pflichten der Mitglieder
I
Alle Mitglieder sind gleichberechtigt.
II
Sie können an den Veranstaltungen der Reservistenkameradschaft
Hesborn teilnehmen, ebenso an gemeinsamen Veranstaltungen mit
der Bundeswehr, vorbehaltlich deren Zustimmung.
III
Alle Mitglieder sind verpflichtet, untereinander Kameradschaft
zu pflegen, den Verein bei der Erreichung seiner
satzungsgemäßen Ziele zu unterstützen, der Satzung und den auf
ihr beruhenden Beschlüssen nachzukommen, sowie den Beitrag zu
entrichten.
§5
Mitgliedsbeitrag
I
Die Höhe der Beiträge beschließt die
Mitgliederversammlung.
II
Der Beitrag ist zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres für das
laufende Geschäftsjahr fällig. Erfolgt der Eintritt im Laufe
des Geschäftsjahres, so ist der anteilige Jahresbeitrag zu
zahlen. Bezahlte Beiträge werden nicht erstattet.
§6
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das
Kaiendeijahr.
§7
Einberufung zu Versammlungen
Der Vorstand beruft mindestens zwei Wochen vor der Versammlung
unter Angabe der Tagesordnung, des Sitzungsortes, des Beginns
und der voraussichtlichen Dauer durch den Vorsitzenden der
Reservistenkameradschaft Hesborn ein.
§8
Wahlversammlung
Der Vorstand beruft mindestens zwei Wochen vor der
Wahlversammlung die Mitglieder der Reservistenkameradschaft
Hesborn zu dieser ein.
Die Tagesordnung einer Wahlversammlung muss mindestens die
folgenden Punkte enthalten:
1.) Wahl des Versammlungsleiters
2.) Beschlussfassung über die Tagesordnung
3.) Bericht des Vorsitzenden
4.) Kassenbericht
5.) Bericht der Kassenprüfer
6.) Entlastung des Vorstandes
7.) Wahl in die Ämter
8.) Verpflichtung des Vorstandes
Alle Wahlversammlungen werden vom Vorsitzenden eröffnet. Dann lässt er die Stimmberechtigten einen Versammlungsleiter wählen. Dieser leitet die weitere Versammlung.
Der Versammlungsleiter hat folgende Aufgaben:
1.) Er bestimmt einen Beisitzer zum Protokollführer.
2.) Er prüft die ordnungsgemäße Einberufung der Versammlung und
stellt die
Beschlussfähigkeit fest.
3.) Er lässt über die Tagesordnung abstimmen.
4.) Er leitet nach der Tagesordnung die Versammlung bis zur
Neuwahl des Vorstandes.
§9
Vorsitzender
Der Vorsitzende vertritt den Verein nach außen, er leitet die
Versammlungen nach den parlamentarischen Regeln. Er wacht über
die statuarischen Bestimmungen und deren Ausführung. Er führt
Verhandlungen über alles, was dem Wohl und Zweck des Vereins
dienlich ist.
§10
Schriftführer
Der Schriftführer leitet die geschäftlichen Dinge des Vereins.
Er verfasst über jede Versammlung eine Niederschrift im
Protokollbuch und legt dieses der nächsten Versammlung zur
Genehmigung vor. Alle Protokolle werden vom Schriftführer
unterschrieben und von dem Vorsitzenden abgezeichnet. Außerdem
besorgt er alle schriftlichen Arbeiten, soweit sie auf das
Kassenwesen keinen Einfluss haben.
§11
Kassenwart
Der Kassenwart des Vereins verwaltet das gesamte Vermögen der
baren und unbaren Geschäfte. Er nimmt alle Zahlungen und
Beiträge in Empfang und hat über alle Einnahmen und Ausgaben
Buch zu führen. Er sorgt für die zinsbare Anlegung der
Vereinsgelder bei einem Bankinstitut mit Einverständnis des
gesamten Vorstandes.
§12
Revisoren
I
Als Revisoren können nur Mitglieder gewählt werden, die für
diese Funktion die erforderliche fachliche Voraussetzung
besitzen. Sie prüfen stets gemeinsam.
II
Die Revisoren haben den Auftrag, Einnahmen und Ausgaben sowie
die ordnungsgemäße Buchführung zu prüfen.
III
Die Revisoren sind berechtigt, alle Kassenberichte,
Buchungsunterlagen und Konten einzusehen.
IV
Der Vorstand ist ihnen gegenüber zu Auskünften verpflichtet,
sie prüfen auch die Wirtschaftsführung des Vorstandes.
§13
Besondere Regelungen
I
Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht vom
Vorstand zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer
Versammlung der Mitglieder geordnet. Bei der Beschlussfassung
entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder.
II
Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gefasst,
wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss
schriftlich erklärt haben.
III
Zu Satzungsänderungen bedarf es einer Zweidrittelmehrheit der
Mitglieder.
IV
Die Mitgliederversammlung hat mindestens einmal jährlich
stattzufinden. Zu ihr sind alle Mitglieder mindestens zwei
Wochen vorher in geeigneter Form einzuladen. Im Übrigen regelt
sich die Mitgliederversammlung sinngemäß nach den Bestimmungen
der §§ 34 bis 37 BGB unter Beachtung von § 54 BGB.
§14
Vorstand
Der Vorstand besorgt die Geschäfte des Vereins soweit sie nicht
der Mitgliederversammlung obliegen. Er setzt sich zusammen
aus:
Vorsitzender und dessen Stellvertreter
Schriftführer und dessen Stellvertreter
Kassenwart und dessen Stellvertreter
zwei Beisitzer
zwei Revisoren
drei Fahnenträger
Der Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassenwart bilden
den eigentlichen Vorstand im Sinne des § 26 BGB
Die Vorstandsmitglieder werden einzeln und jeweils für drei
Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand tritt
nach Bedarf zusammen. Er beschließt mit einfacher
Mehrheit.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der
Vorstandsmitglieder anwesend ist.
§15
Ehrengeleit
Jeder verstorbene Kamerad wird nach alter soldatischer Ehre zu
Grabe geleitet. Die Fahne der Reservistenkameradschaft Hesborn
nimmt immer daran teil. Alle Mitglieder sind verpflichtet,
soweit es die Umstände zulassen, beim letzten Geleit dem
verstorbenen Kameraden die letzte Ehre zu erweisen.
§16
Organe des Vereins sind
1. Mitgliederversammlung
2. Vorstand
§17
Vereinslokal
Das Vereinslokal der Reservistenkameradschaft Hesborn ist der
Gasthof Emderhof in Hesborn.
§18
Auflösung
I
Eine Auflösung des Vereins kann nur in einer außerordentlichen
Mitgliederversammlung, die zu diesem Zweck mit einer Frist von
mindestens vier Wochen vom Vorstand einzuberufen ist, durch
eine Dreiviertelmehrheit der Mitglieder beschlossen
werden.
II
Der Antrag auf Einberufung dieser außerordentlichen
Mitgliederversammlung kann vom Vorstand oder von einer
Dreiviertelmehrheit aller Mitglieder beim Vorstand gestellt
werden
III
Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks
fällt sein Vermögen nach Abdeckung der Verbindlichkeiten der
katholischen Kirchengemeinde St. Goar Hesborn zu, diese darf es
unmittelbar und ausschließlich nur für gemeinnützige Zwecke
verwenden. Sollte eine neue Reservistenkameradschaft in Hesborn
gegründet werden, fällt das Vermögen an diesen Verein
zurück.
§19
Inkrafttreten
I
Diese Satzung wurde durch die Reservistenkameradschaft Hesborn
bei der Mitgliederversammlung am 20. Juli 1995
beschlossen.
II
Sie tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister des
Amtsgerichts Medebach in Kraft.
§20
Eintragung beim Amtsgericht § 55 BGB
Nach § 56 BGB haben die unten aufgeführten Personen den Verein
gegründet und stimmen einer Eintragung beim Amtsgericht
Medebach zu.
- Dieter Kesting
- Gerhard Steden
- Werner Brieden
- Heinz Bernd Karpf
- Wilfried Hornberg
- Peter Emde
- Reinhard Kesting
Hesborn, den 20 Juli 1995